Ingenieurbüro
für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft

Kanal- und Wasserabgabenordnung

Wir unterstützen die Gemeinden bei der Erstellung ihrer Kanal- und Wasserabgabenordnung. Die regelmäßige Anpassung der Einheitssätze für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgaben gemäß § 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 und die Berechnung der Wasseranschlussabgaben gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 stellt einen wesentlichen Beitrag für einen kostendeckenden Gebührenhaushalt dar.

Unsere Leistungen:

  • Auswertung der Kosten- und Leistungsrechnung
  • Kalkulation und Berechnung von Gebühren
  • Erstellung der Kanal- und Wasserabgabenordnung durch
  • Ermittlung der Einheitssätze
  • Erstellung des Betriebsfinanzierungsplans
  • Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe
  • Berechnung der Kanalbenützungsgebühr
  • Berechnung der Wasseranschlussabgabe
  • Ermittlung der Bereitstellungs- und Wasserbezugsgebühr
  • Berechnung der Ergänzungsabgaben
  • Berechnung der Sonderabgaben
  • Vermessung der Objekte vor Ort
  • Begehung sämtlicher Geschosse der Wohneinheiten der Liegenschaften und Vermessung der außen umbauten Flächen der Gebäude
  • Darstellung der Gebäude und der angeschlossenen Geschosse auf Skizzen
  • Flächenerhebung zur Ermittlung der Kanalerrichtungsabgabe, Kanalbenützungsgebühr und der Wasseranschlussabgabe
  • Feststellung von Zu- bzw. Ausbauten von Liegenschaften als Basis zur Ermittlung von Ergänzungsabgaben
  • Bescheiderstellung

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